Vor einem Jahr wurde die Josef und Luise KRAFT-Stiftung von den Vereinten Nationen in die Offene Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) berufen. Auf ihrer 13. Sitzung Anfang April 2022 und den stattfindenden „Side Events“ beschäftigten sich die Mitglieder mit den Schwerpunktthemen Recht auf Gesundheit und Zugang zum Gesundheitswesen sowie dem Thema soziale Inklusion. Da es im internationalen Menschenschutzrecht in Bezug auf Ältere akute Handlungsbedarfe gibt, fordern die Delegierten eindringlich eine UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte für ältere Menschen.
Seit mehr als einem Jahrzehnt zeigen nationale Menschenrechtsinstitutionen sowie hunderte von Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus der ganzen Welt, dass das bestehende Menschenrechtssystem unvollständig und unsystematisch ist. Dabei seien bisher weder das Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal erfasst noch die rasant fortschreitende Digitalisierung oder Klimawandel und Kriegssituationen und deren Einfluss auf ältere Personen berücksichtigt. Bislang allerdings fehle der politische Wille, bestehende Lücken beim Schutz Älterer zu schließen. Jetzt gehe es in erster Linie darum, so schnell wie möglich konkrete rechtliche Lösungen für gut dokumentierte Gesetzeslücken (nationale wie internationale) zu erarbeiten, vorzuschlagen und rechtsverbindlich in den einzelnen Staaten umzusetzen.
Josef und Luise Kraft-Stiftung
Baierbrunner Straße 25
81379 München